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   LG Hamburg, 29.07.2008 - 312 O 228/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7208
LG Hamburg, 29.07.2008 - 312 O 228/08 (https://dejure.org/2008,7208)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29.07.2008 - 312 O 228/08 (https://dejure.org/2008,7208)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 312 O 228/08 (https://dejure.org/2008,7208)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Die Verletzung von Mindestpreisvorschriften (hier: der HOAI) ist wettbewerbswidrig

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Die Verletzung von Mindestpreisvorschriften (hier: der HOAI) ist wettbewerbswidrig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Angebote auf der Plattform my-hammer.de: Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI erneut gerichtlich untersagt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Radikales Dienstleister-Preisdumping kann gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Dumpingpreise für Architektendienstleistungen auf my-hammer.de verboten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dumpingpreise für Architektendienstleistungen auf my-hammer.de verboten

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    HOAI - Mindestsatzunterschreitung wettbewerbswidrig?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dumping-Angebot unterhalb der Mindestsätze der HOAI: Wettbewerbswidrig! (IBR 2009, 523)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.06.2006 - I ZR 268/03

    Gebührenvereinbarung II

    Auszug aus LG Hamburg, 29.07.2008 - 312 O 228/08
    Die Verletzung derartiger Mindestpreisvorschriften ist wettbewerbswidrig (vgl. BGH, Urteil vom 01.06.2006, Az. I ZR 268/03 - Gebührenvereinbarung II m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 27.10.2010 - 5 U 178/08

    HOAI-Mindestsätze - Wettbewerbsverstoß: Mindesthonorarunterschreitung bei

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.7.2008, Az. 312 O 228/08, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es im Verbotstenor (Ziffer 1) statt "§ 4 II HOAI" nunmehr heißt "§ 7 III HOAI".

    das Urteil des Landgerichts Hamburg zum Aktenzeichen 312 O 228/08, verkündet am 29.7.2008 und zugestellt am 31.7.2008, aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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